Kugelkopf an der Anhängerkupplung

Nach einer Information des TÜV Süddeutschland gelten für den Kugelkopf von allen PKW Anhängerkupplungen folgende Maße:

          Neumaß Durchmesser Kugel = 50 mm

          Verschleißgrenzmaß = 49 mm

          Quelle: RREG 94/20 EG Anhang V Nr. 1.5.1

Eine Anhängerkupplung darf also nur bis zum minimalen Verschleißmaß von 49 mm am Kugelkopf benutzt werden. Reparaturen daran sind nicht zulässig. Ebenso ist es unzulässig, an der Kupplung Schweißarbeiten auszuführen.

Dies gilt z. B. auch für die Blechlasche, mit der die Steckdose befestigt wird. Wird diese Lasche abgebrochen, darf sie nicht mehr an der Kupplung angeschweißt werden (ggf. anderen Befestigungspunkt suchen).

Der Kugelkopf an der Käfer-Anhängerkupplung sollte regelmäßig mit etwas Fett abgeschmiert und mit einer Schutzkappe gegen Regen und Schmutz geschützt werden.

Aktualisiert am 04.05.2002  - Copyright Wolfgang Dingeldein
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